Die Organe des Vereins sind in § 7-11 der Vereinssatzung geregelt und bestehen aus:
- dem Vorstand
- dem Vereinsausschuss
- der Mitgliederversammlung
In der » Chronik Vorstand und Ausschuss sind die Zusammensetzungen der Vorstandschaft und der Ausschussmitglieder seit Gründung des Vereins aufgeführt.
Der Vorstand
Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam nach außen vertreten. Er wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahre gewählt und führt die Geschäfte des Vereins. Zur Beschlussfassung finden regelmäßige Vorstandssitzungen statt. Der Vorstand besteht aus:
- dem ersten Vorsitzenden
- dem zweiten Vorsitzenden
- dem Vereinskassier
- dem Schriftführer
- dem Jugendwart
Der Vorstand setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Der Vereinsausschuss
Dem Vereinsausschuss gehören, neben den Vorstandsmitgliedern, vier weitere von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählte Mitglieder und zwei Kassenprüfer an. Diese setzen sich aktuell wie folgt zusammen:
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen und hat die folgenden Aufgaben:
- die Wahl des Vorstandes und der weiteren Mitglieder des Vereinsausschusses auf die Dauer von zwei Jahren
- die Wahl zweier Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren
- die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben sowie nach der Satzung übertragenen Angelegenheiten
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins