Die Organe des Vereins sind in § 7-11 der Vereinssatzung geregelt und bestehen aus:

  • dem Vorstand
  • dem Vereinsausschuss
  • der Mitgliederversammlung

In der » Chronik Vorstand und Ausschuss sind die Zusammensetzungen der Vorstandschaft und der Ausschussmitglieder seit Gründung des Vereins aufgeführt.

Der Vorstand

Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam nach außen vertreten. Er wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahre gewählt und führt die Geschäfte des Vereins. Zur Beschlussfassung finden regelmäßige Vorstandssitzungen statt. Der Vorstand besteht aus:

  • dem ersten Vorsitzenden
  • dem zweiten Vorsitzenden
  • dem Vereinskassier
  • dem Schriftführer
  • dem Jugendwart

Der Vorstand setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Alexander Gremm

1. Vorsitzender

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Martin Metzger

2. Vorsitzende

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Sonja Schnattinger

Jugendwart

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Petra Gaffal

Kassier

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Gernot Schimetta

Schriftführer

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Der Vereinsausschuss

Dem Vereinsausschuss gehören, neben den Vorstandsmitgliedern, zwei weitere von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählte Mitglieder und zwei Kassenprüfer an. Diese setzen sich aktuell wie folgt zusammen:

Manuela Fürnrieder

1. Kassenprüferin

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Michael Brandmeier

2. Kassenprüfer

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Stephan Nau

Weiteres Ausschussmitglied

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Helmuth Bahr

Weiteres Ausschussmitglied, Internetpräsenz

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Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen und hat die folgenden Aufgaben:

  • die Wahl des Vorstandes und der weiteren Mitglieder des Vereinsausschusses auf die Dauer von zwei Jahren
  • die Wahl zweier Kassenprüfer auf die Dauer von zwei Jahren
  • die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung
  • Aufstellung des Haushaltsplanes
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben sowie nach der Satzung übertragenen Angelegenheiten
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins